Der Gemeinderat hat die Richtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen überprüft.
Bisher wurden bei Photovoltaikanlagen nur Fördergelder ausbezahlt, wenn die Anlagen in die Fassaden integriert wurden. Neu werden auch sogenannte In-Dach-Anlagen durch die Gemeinde gefördert. Der Gemeinderat erhofft sich dadurch eine bessere Einpassung der PV-Anlagen ins Ortsbild.
Photovoltaik-Förderung durch Bund, Kanton und Gemeinde
Auf Bundesebene werden auch die übrigen Photovoltaikanlagen mit der Einmalvergütung (EIV) gefördert. Zusätzlich fördert der Kanton St.Gallen durch die Energieagentur Photovoltaikanlagen.
Unter der Rubrik Politik und Verwaltung / Dienstleistungen auf der Homepage www.weesen.ch können das Reglement, die Richtlinien sowie ein Antragsformular für Energieförderbeiträge heruntergeladen werden.