Übertretung gemäss Strassenverkehrsgesetz
Dass es sich hierbei um nicht korrektes Handeln handelt, bestätigt die Kapo SG. «Beim Abstellen eines Autos auf öffentlichem Grund handelt es sich um eine Übertretung gemäss Strassenverkehrsgesetz», sagt Mediensprecher Florian Schneider und fährt fort: «Dies hat eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft zur Folge, welche im Einzelfall über eine allfällige Strafe entscheidet.»
Im Falle Schmerikon bestätigt Schneider, dass Mitte Oktober eine entsprechende Meldung der Gemeinde bei der Kapo eingegangen sei und dass eine Parkkralle angebracht wurde. «Die Kantonspolizei St.Gallen transportiert grundsätzlich keine widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge ab, solang diese keine Gefahr für die Verkehrssicherheit oder die Umwelt darstellen», erklärt Schneider auf Anfrage von Linth24.
Aufforderung zur Kontaktaufnahme wurden ignoriert
Bislang seien mehrere Aufforderungen zur Kontaktaufnahme durch den Fahrzeughalter mit der Polizei ignoriert worden. «Erfolgt bis Ende dieser Woche keine Kontaktaufnahme wird das Fahrzeug polizeilich geöffnet und es werden weitere Abklärungen zur Identität des Fahrzeughalters getätigt», erläutert Schneider.