Ausgangslage
Der kommunale Legislaturplan enthält alle für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Gemeinde wichtigen strategischen Ziele, mit den dazugehörigen Massnahmen. Er ist wesentliches strategisches Planungs-, Führungs- und Controllinginstrument des Gemeinderates.
Der Gemeinderat Schmerikon hat an mehreren Workshops im Verlauf von 2025 die kurz-, mittel- und längerfristige Legislaturplanung für eine Zeitperiode von rund 15 Jahren erarbeitet. Die aktuelle Legislaturperiode dauert von 2025-2028.
Darüber hinaus hat er sich auch mit denjenigen der drei nachfolgenden Legislaturperioden bis 2040 auseinandergesetzt. Diese weiteren Perioden sind Grundlagen für eine längerfristige Planung, die insbesondere für die Abstimmung mit dem kommunalen Richtplan und dem Finanzplan wichtig sind.
Am 2. Dezember 2025 hat er sie verabschiedet.
Grundsätze
Alle finanzrelevanten Massnahmen im kommunalen Richtplan finden Eingang im Budget, Finanz- oder Investitionsplan. Diese sind so konzipiert, dass, neben den laufenden Aufgaben, die Massnahmen im Richtplan und im Legislaturplan umgesetzt werden können.
Es finden nur Ziele und Massnahmen Eingang in den Legislaturplan, die stufengerecht sind. Nicht Bestandteil des Legislaturplans sind Ziele und Massnahmen, die Bestandteil einer Vision, eines Leitbilds sein sollten oder Projekte und operative Verwaltungsaufgaben mit geringer oder keiner strategischen Bedeutung.
In einer Legislaturplan-Periode enthaltene Ziele werden nicht einfach auf die nächste Periode verschoben, ausser es liegen dazu wichtige nachvollziehbare Gründe vor. Dies wird bei der Zeitplanung berücksichtigt.
Bei verschiedenen Massnahmen wird angenommen, dass die vorhergehenden Abklärungen, Strategieentscheide und Volksabstimmungen positiv ausgefallen sind. Zudem sind auch gewisse zeitliche Verschiebungen bei der Umsetzung von Massnahmen zu erwarten.
Insofern braucht es eine periodische, mit Vorteil jährliche Überprüfung bzw. ein Controlling des «Massnahmenplans» oder des «Masterplans» im Legislaturplan und daraus folgend eine jährliche Aktualisierung bzw. Fortschreibung des Legislaturplans.
Dabei erfolgt auch eine Abstimmung mit Budget und Finanzplan, mit den verfügbaren Personalressourcen sowie mit Richtplan und Nutzungsplan, soweit sich diese noch in Bearbeitung befinden.
Zentrale Aussagen
1. Lebens- und Wirtschaftsraum
Mit den Instrumenten der Raumplanung strebt er eine nachhaltige Entwicklung mit genügend geeigneten Wohngebieten, Industrie- und Gewerbegebieten in Verbindung mit attraktiven und ökologisch wertvollen Aufenthalts- und Erholungsgebieten an.
Er ist bestrebt, eine Ortskernaufwertung mit der Umsetzung der Zentrumsgestaltung zu erzielen und will diese spätestens ab 2029 umsetzen. Der Abschluss wird in die nächste Legislaturperiode fallen.
Er will das Begehren der Bevölkerung nach einer Mehrzweckhalle anstossen und deren Bedarf und Finanzierung abklären. Er will sich für den Erhalt des Hallenbades einsetzen und sich in dieser Legislaturperiode primär um eine neue Trägerschaft und Finanzierungslösungen bemühen.
2. Gemeindeentwicklung und Richtplan
In der laufenden Legislatur sollen alle wesentlichen Instrumente der Ortsplanung erarbeitet, der Mitwirkung unterstellt und in Kraft gesetzt werden. Hierzu zählen der Richtplan, der Zonenplan und das Baureglement.
Konkrete Vorstellungen will er gemeinsam mit den Grundeigentümern im Gebiet Allmeind (Herbag Areal), Ziegelhof, Seefeld (gesamtes Siedlungsgebiet im Gebiet zwischen Hauptstrasse, östlicher Bahnhofsstrasse, Bahnlinie und Allmeindstrasse / Seegarten) und Areal der Stiftung St. Josef (im Umfeld der bestehenden Pension Obersee) bearbeiten.
3. Mobilität
Eingebettet in eine Verkehrsstrategie priorisiert der Gemeinderat die direkte Erschliessung des Siedlungsgebiets südlich der Bahnlinie, ausgehend vom Autobahnzubringer, sehr hoch.
Er strebt in der laufenden Legislaturperiode an, das Vorgehen und die Finanzierung zu definieren, in der nächstfolgenden die Planung bis zur Realisierungsreife mit Baukredit zu bringen, so dass spätestens im Zeitfenster 2032 bis 2035 der Bau und die Inbetriebnahme erfolgen kann. Auch der Langsamverkehr soll angemessen im Rahmen der Richt- und Verkehrsplanung berücksichtigt werden.
4. Bildung
Die Volksschule ist eine der Kernaufgaben der politischen Gemeinde. Die Überprüfung der Schulstandorte und der Schulraumplanung sind daher Gegenstand jeder Legislaturplanung.
In Schmerikon wirkt sich die Oberstufe aufgrund der beschränkten Grösse nicht unerheblich auf die Gemeindefinanzen aus. Der Gemeinderat will daher prioritär die Zusammenarbeit der Oberstufe mit Eschenbach, Uznach oder Rapperswil-Jona prüfen.
5. Finanzen
Die Gemeindefinanzen bedürfen nach einer stetigen Senkung des Steuerfusses seit der Jahrtausendwende einer Korrektur. Die für die Funktion der Gemeinde notwendigen finanziellen Mittel sind langfristig und nachhaltig sicherzustellen und für die Finanzierung der Investitionen ist der Selbstfinanzierungsgrad zu verbessern.
Hierzu ist der Steuerfuss anzuheben, mögliche Entlastungen zu identifizieren und die Investitionen zu priorisieren. Ein Beitrag darf auch von der Inwertsetzung der kommunalen Liegenschaften erwartet werden. Diese sollen abgeklärt und die Umsetzung angestrebt werden.
Mit den Instrumenten der Raumplanung ist die Bereitstellung von attraktiven Wohngebieten, Industrie- und Gewerbegebieten zu fördern, um damit die Attraktivität für Zuzüge zu erhöhen, zur Verbesserung ihrer relativen Steuerkraft.
6. Organisation und Verwaltung
Abschliessend ist auch über die Weiterentwicklung der Organisationsform der Gemeinden nachzudenken. Inwiefern soll eine weitergehende Zusammenarbeit bis hin zu einer möglichen Fusion mit umliegenden Gemeinden weiterverfolgt werden.